Folgende Prüfung können Sie bei mir ablegen:

 

Sachkundenachweis für HundehalterInnen in Niedersachsen

 

Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen können.

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.

Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

Auf der Homepage des ML (Niedersachsen) sind u.a. Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen. Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.

Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

  

In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.

 

Theorieprüfung:

  • 35 One-Choice-Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten, von denen jeweils eine richtig ist.
  • Für die Beantwortung der Fragen stehen Ihnen 45 Minuten Zeit zur Verfügung.
  • Sie können die Prüfung in Papierform oder auf einem internetfähigem eigenen Endgerät ablegen.
  • Die Theorieprüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand kostenpflichtig wiederholt werden.

Praxisprüfung:

  • Die  Praxisprüfung kann nach bestandener Theorieprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden.
  • Die Prüfung findet an unterschiedlichen Orten statt (verkehrsöffentlicher Raum und ablenkungsarmer Bereich).
  • Sie besteht aus 11 verschiedenen Situationen (Leinenführigkeit, Sitz, Platz, Bleib, gehen an einer / überqueren einer befahrenen Straße, Handling am Hund, u.a.)
  • Die Praxisprüfung kann bei Nichtbestehen beliebig oft und in beliebigem zeitlichem Abstand kostenpflichtig wiederholt werden.

Prüfungsvoraussetzungen

  • Der Hund muss gechipt sein.
  • Der Hund muss im Zentralen Hunderegister Niedersachsen registriert sein.
  • Vorliegen einer Hundehalterhaftpflichtversicherung.
  • Gültiger Personalausweis Hundehalter*in.

Prüfungstermine

 

Theorieprüfung: neuer Termin folgt

Praxisprüfung: Mittwoch - 24.04.2024 - 11.15 Uhr

Für eine Anmeldung zu den Prüfungen und Infos zu weiteren Terminen rufen Sie gerne an: 04181 99 79 11 oder 0171 492 16 10 oder schreiben Sie eine E-Mail.