Folgende Prüfung können Sie bei mir ablegen:
Sachkundenachweis für Hundehalter*innen in Niedersachsen
Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter in Niedersachsen ihre Sachkunde nachweisen können.
Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Auf der Homepage des ML (Niedersachsen) sind u.a. Beispielfragen zur theoretischen Sachkundeprüfung veröffentlicht, die dem Hundehalter/der Hundehalterin einen Einblick in die Prüfung geben sollen. Hier finden Hundebesitzer auch eine Literaturliste, die zur Vorbereitung auf die Prüfung hilfreich sein kann.
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
In § 3 Abs. 6 Nr. 4 NHundG ist geregelt, dass die erforderliche Sachkunde zum Halten eines Hundes auch besitzt, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.
Praxisprüfung:
Dienstag, 26.11.2024 - 15.00 Uhr